Die Lizenz

 nach der ÖKV - Windhunde Rennordnung

gültig ab 28. Jänner 2009

 

 

Die Lizenz ist der „Führerschein“ für nationale und internationale Rennen. Welche Voraussetzungen das italienische Windspiel in Österreich erfüllen muss sind in der ÖKV - Windhunde Rennordnung festgehalten. Unter den § 6 mit dem Untertitel – Rennlizenz / Leistungsausweis / Größenmessung sind folgende Vorgaben zu erfüllen.

 

Zur bisherigen Rennordnung sind einige kleine Veränderungen - die ich färbig gekennzeichnet habe. Besonders ist die neue "Rennhundklasse" hervorzuheben - die Nationale Ehrenklasse, beschrieben in § 7 Klasseneinteilung der Rennhunde. In dieser Klasse dürfen Windhunde mit dem Mindestalter von 8 Jahren bis zu einem Höchstalter von 10 Jahren an einem Nationalen Rennen an den Start gehen.

 

 

ÖKV - Windhunde Rennordnung

§ 6A

 

Voraussetzungen BesitzerIn (Punkt 2)

Als BesitzerIn muss man seinen ständigen Wohnsitz in Österreich haben und ein Mitglied in einem (Renn)verein sein. Das italienische Windspiel muss im ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) eingetragen sein und bekommt dort seine Eintragungsnummer.

 

Leistungsausweis = Trainingsheft (Punkt 3) muss folgendes Vermerkt sein:

Der Namen des Hundes, Rasse, Geschlecht, ÖHZB Nr., Wurftag, tätowierte Nummer oder Micro Chip Nummer beinhalten. Ausgestellt wird das Trainingsheft von den VK ausgestellt.

 

Mindestalter des italienischen Windspiels (Punkt 6)

Das Mindestalter für die Erteilung der Rennlizenz ist bei Italienischen Windspielen der vollendete 15. Lebensmonat (Bei allen anderen Windhunderassen der vollendete 18. Lebensmonat).

 

Trainingsläufe (Punkt 7 und 12)

Der Rennverein (trägt alle Trainingsläufe und Lizenzläufe in die Trainingsheft ein. Es müssen mindestens 6 Trainingläufe (zwei Läufe mindestens in einem Dreierfeld) vor der Anmeldung zum 1. Lizenzlauf eingetragen sein.

 

Mindestalter beim 1. Lizenzlauf (Punkt 11)

Zur Abnahme des 1. Lizenzlaufs muss das italienische Windspiel ein Mindestalter von 12 Lebensmonaten erreicht haben.

 

Lizenzläufe (Punkt 16 - 20)

Es müssen 4. Lizenzläufe absolviert werden.

Der zu lizenzierende Hund startet mit Renndecke (rot) aus dem Startkasten. Je ein Begleithund wird links und recht neben dem lizenzierenden Windspiel eingesetzt. Die Begleithunde benötigen keine Lizenz müssen aber „saubere“ Läufer sein. Während des Lizenzlaufes muss es zu einem aktiven oder passiven Überholmanöver kommen. Aktiv bedeutet der Hund überholt selbst und passiv er wird von einem Begleithund überholt. Es dürfen pro Trainingstag höchstens 2 Lizenzläufe absolviert werden. Die 4 Lizenzläufe müssen innerhalb von 4 Monaten gemacht werden (ausgenommen der Zeit November bis März).

   

Wird ein Lizenzlauf nicht anerkannt, weil der zu lizenzierende Hund einen Begleithund angegriffen hat, oder bleibt er ohne Grund stehen, verfallen alle bis dahin absolvierten Lizenzläufe und der Hund beginnt von Neuem.

 

Schiedsrichter und Bahnbeobachter (Punkt 10)

Die Lizenzläufe werden durch einem Schiedsrichter und einem Bahnbeobachter oder zwei Bahnbeobachtern „abgenommen“ und im Trainingsheft zu bestätigen. Im Trainingsheft von  Spirit sind 3 Lizenzläufe zu sehen.

 

Einreichung der Rennlizenz (Punkt 1)

Die Ausstellung der ÖKV - Rennlizenz wird von der VK beim ÖKV unter Vorlage des Leistungsausweises für Rennen, dem Trainingsheft mit den bestätigten Lizenzläufen, der Ahnentafel, Messprotokoll für italienische Windspiele beantragt.

 

§ 6B

Gültigkeit der Rennlizenz (Punkt 1-4)

Die Rennlizenz und das Leistungsheft sind bis Ende des Jahres, indem der Hund das  8. Lebensjahr vollendet hat gültig! Für die Verlängerung nach dem 8. Lebensjahr, für die Nationale Ehrenklasse, müssen die Rennlizenz und das Leistungsheft durch die VK an den ÖKV gesendet werden zur Prüfung und Verlängerung.

 

§ 6C

Das Messprotokoll ( Punkt 1 - 6)

Die 1.Größenmessung wird beim italienischen Windspiel vor Erteilung der Rennlizenz ab dem 12. Lebensmonat vorgenommen. Italienische Windspiele die größer als 38,00 cm Schulterhöhe sind erhalten eine Nationale Rennlizenz, die sie zum Start in der Nationalen Größenklasse berechtigt. Windspiele die auf 37,00 cm Schulterhöhe gemessen werden müssen eine 2. Größenmessung vor Beginn der Rennsaison die auf die Vollendung ihres 2. Lebensjahr folgt, vorgenommen werden. Ansonsten wird die schon erteilte Rennlizenz durch den ÖKV eingezogen.

 

§ 6D

Durchführung der Größenmessung (Punkt 1-10)

Die Größenmessung darf nur unter der Leitung und Aufsicht eines ÖKV/Formwertrichters, der zu messenden Rasse oder Gruppenrichter 10, abgenommen werden. Das Messgremium stellt sich wie folgt zusammen:

  • ÖKV Formwertrichter oder Gruppenrichter 10,

  • einen Messfunktionär (ÖKV Schiedsrichter, ÖKV Bahnbeobachter oder ÖKV Trainer)

  • und einem Protokollführer.

Das Windspiel ist 10x zu messen und die Ergebnisse sind von einer/einem Protokollführer/ in ein Messprotokoll (ÖKV – Bewertungsblatt) einzutragen. Die endgültige Größenmessung und die Eintragung in das Messprotokoll gelten wie ein Richterurteil und können nicht angefochten werden!

 

§ 6 A

Beantragung der Rennlizenz (Punkt 1)

Nun steht nichts mehr im Weg und man kann die Rennlizenz beim ÖKV durch den VK unter Vorlage des Leistungsausweises für Rennen, dem Trainingsheft mit den bestätigten Lizenzläufen, einer Fotokopie der Ahnentafel, Messprotokoll beantragen.

 

ÖKV - Windhunde Rennsportordnung gültig 28.1.2009

 
 

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