Wird ein
Lizenzlauf nicht anerkannt, weil der zu lizenzierende Hund einen
Begleithund angegriffen hat, oder bleibt er ohne Grund stehen, verfallen
alle bis dahin absolvierten Lizenzläufe und der Hund beginnt von Neuem.
Schiedsrichter und
Bahnbeobachter (Punkt 10)
Die
Lizenzläufe werden durch einem Schiedsrichter und einem Bahnbeobachter
oder zwei Bahnbeobachtern
„abgenommen“ und im Trainingsheft
zu bestätigen. Im Trainingsheft von
Spirit sind 3
Lizenzläufe zu sehen.
Einreichung der Rennlizenz
(Punkt 1)
Die
Ausstellung der ÖKV - Rennlizenz wird von der
VK beim ÖKV
unter Vorlage des Leistungsausweises für Rennen, dem Trainingsheft mit
den bestätigten Lizenzläufen, der Ahnentafel,
Messprotokoll für italienische Windspiele beantragt.
§ 6B
Gültigkeit
der Rennlizenz (Punkt 1-4)
Die Rennlizenz und das Leistungsheft sind bis Ende
des Jahres, indem der Hund das 8. Lebensjahr vollendet hat gültig! Für die Verlängerung nach dem 8. Lebensjahr, für die Nationale
Ehrenklasse, müssen die Rennlizenz und das Leistungsheft durch die VK an
den ÖKV gesendet werden zur Prüfung und Verlängerung.
§ 6C
Das Messprotokoll ( Punkt
1 - 6)
Die
1.Größenmessung wird beim italienischen Windspiel vor Erteilung der
Rennlizenz ab dem 12. Lebensmonat vorgenommen. Italienische Windspiele
die größer als 38,00 cm Schulterhöhe sind erhalten eine Nationale
Rennlizenz, die sie zum Start in der Nationalen Größenklasse berechtigt.
Windspiele die auf 37,00 cm Schulterhöhe gemessen werden müssen eine 2.
Größenmessung vor Beginn der Rennsaison die auf die Vollendung ihres 2.
Lebensjahr folgt, vorgenommen werden. Ansonsten wird die schon erteilte
Rennlizenz durch den ÖKV eingezogen.
§ 6D
Durchführung der
Größenmessung (Punkt 1-10)
Die
Größenmessung darf nur unter der Leitung und
Aufsicht eines ÖKV/Formwertrichters, der zu messenden Rasse oder
Gruppenrichter 10, abgenommen werden. Das
Messgremium stellt sich wie folgt
zusammen:
-
ÖKV Formwertrichter oder Gruppenrichter 10,
-
einen
Messfunktionär (ÖKV Schiedsrichter, ÖKV Bahnbeobachter oder ÖKV Trainer)
-
und einem Protokollführer.
Das Windspiel ist
10x zu messen und die Ergebnisse sind von
einer/einem Protokollführer/ in ein Messprotokoll (ÖKV –
Bewertungsblatt) einzutragen. Die endgültige Größenmessung und die
Eintragung in das Messprotokoll gelten wie ein Richterurteil und können
nicht angefochten werden!
§ 6 A
Beantragung der Rennlizenz (Punkt 1)
Nun steht
nichts mehr im Weg und man kann die Rennlizenz beim ÖKV durch den
VK unter Vorlage des Leistungsausweises für Rennen, dem
Trainingsheft mit den bestätigten Lizenzläufen, einer Fotokopie der
Ahnentafel, Messprotokoll beantragen.
ÖKV - Windhunde Rennsportordnung gültig 28.1.2009 |