Die Zuchtzulassung

 

Was ist die Zuchtzulassung und welche Vorraussetzungen muss meine Hündin oder mein Rüde haben um die Zuchtzulassung zu bekommen?

 

Die Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖVK) regelt die Zucht von Rassehunden gemäß der Fèdération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Standards und die Eintragung von Rassehunden in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB).

 

Die Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des ÖKWZR regelt die Zucht aller Windhunderassen der FCI-Gruppe X, für das Gebiet der Republik Österreich. Dazu gibt es noch die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung.

 

Die wichtigsten Punkte sind kurz und verständlich zusammen gefasst. Nicht nur die Zuchthündin oder der Rüde muss Voraussetzungen erfüllen, sondern auch das Frauchen und das Herrchen.

 

ZEO des ÖKV

§ 4

Sicherung des Zuchtstättennamens (Zuchtname bei Hündinnenbesitzer)

§ 9 (1)

ordentlicher Wohnsitz in Wien

§ 9 (2)

Eintragung des Windspiels in das ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch)

 

ZEO des ÖKWZR (Fassung vom 20.9.2009)

2.7.2.

Besuch eines Züchterseminars des ÖKWZR innerhalb von 2 Kalenderjahren

2.9.1

 

Zuchtstättenbesichtigung mindestens 2 Monate vor der ersten Deckung durch den Zuchtwart. (nur bei Hündin)

2.9.2

Erst-/Neuzüchter im ÖKWZR haben vor der ersten Deckung zumindest eine sechsmonatige Mitgliedschaft im ÖKWZR vorzuweisen.

2.9.3.

Vorweisen der Zuchtstättenkarte (Zwingerkarte) und aushändigen einer Kopie.

2.12.1

 

Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung: Es darf nur mit gesunden Hunden mit rassetypischem Wesen gezüchtet werden

2.12.2

 

Mindestalter für die Zuchtzulassungsüberprüfung ist der vollendete 15. Lebensmonat.

2.12.3

 

 

 

 

Sowohl Rüde als auch Hündin müssen vor der Zuchtverwendung in Österreich zweimal auf einer von der FCI anerkannten internationalen Ausstellung in Österreich bzw. einer vom ÖKV genehmigten nationalen Ausstellung (ÖKWZR-CACA-Schau) in der Erwachsenenklasse (ab der Zwischenklasse) zumindest den Formwert „sehr gut“ (durch zwei von der FCI anerkannten Richter) erlangt haben.

2.12.4

Kein negativer Befund bei den rassespezifischen Untersuchungen.

3.9.

 

 

 

 

 

 

 

 

Einmessung durch 2 FCI Richter = Größenmessung

Rassespezifische Untersuchungen bei Italienischen Windspielen

Verpflichtend:

Augenuntersuchung (ist 1 Jahr gültig)

Untersuchung auf Patellaluxation ist nur einmal zu erbringen.

Empfohlen:

Herzuntersuchung (eine Farbdoppler Herzultraschalluntersuchung)

Mindestalter für diese Untersuchung ist 15 Monate.

Liste der anerkannten Tierärzte im Anhang.

 

 

Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung

1.

 

 

 

 

 

Ort und Termine der nächsten Zuchtzulassung stehen spätestens 4 Wochen vorher auf der Homepage des ÖKWZRs. Es gibt mindestens 4 Zuchtzulassungsüberprüfungen im Jahr.

2 Wochen vor den Termin der Zuchtzulassung muss der Rüde oder die Hündin beim Zuchtwart schriftlich angemeldet werden. (Das Formular zur Anmeldung findet man im  Downloadbereich-Formulare der ÖKWZR Homepage.)

3.1.1.

Zugelassen sind nur Hunde die im ÖHZB eingetragen sind.

3.1.2.

Zugelassen sind nur Hunde die mit Microchip gekennzeichnet sind.

3.1.3.

Ab dem 15. Lebensmonat kann ein Hund der Zuchtzulassung vorgestellt werden.

3.1.4.

 

 

2 Formwertnoten in der Erwachsenenklasse von 2 verschiedenen Richtern auf einer FCI anerkannten Internationalen Ausstellung (bzw. Nationalen Ausstellung) in Österreich.

3.1.5.

 

Keine zuchtausschließenden Gründe bei den Zähnen! Der Zahnbefund wird in die Zuchtzulassung eingetragen.

3.1.6.

Das Messprotokoll muss vorliegen.

3.1.7.

Das DNA Profil muss vorliegen.

3.1.8.

Wesenstest - der vor Ort stattfindet oder die erfolgreich abgeschlossene BGH (Begleithundeprüfung) Prüfung,

8.1.

 

 

Die Nachweise zur Zuchtzulassungsvoraussetzungen müssen dem Zuchtwart überlassen werden das sind original Ahnentafel, unterzeichnetes Zuchtzulassungsformular, Richterberichte, DNA-Profil, etwaige rassespezifische vorgeschriebene medizinische Befunde und das Messprotokoll.

 

Auf der original Ahnentafel wird dann vermerkt:

"Zur Zucht zugelassen", wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit von Zweifeln aufgrund der Unterlagen die Zuchtzulassung zu bewilligen. Dann gehen die Unterlagen zur Zuchtkommission die dann eine Entscheidung trifft. Das wird in Punkt 8.3. genau beschrieben.

 

Ja es ist wirklich nicht einfach sich durch den "Dschungel" zu lesen, aber es lohnt sich. Durch meine Zusammenfassung möchte ich neuen Züchtern helfen sich leichter zurecht zu finden.

Top
zurück
-- Copyright © Claudia Kienzl -- Alle Rechte vorbehalten --